AGBs
AGBs
Im Preis inbegriffen:
MwSt. und Steuern inbegriffen
2 Stunden Kulanzzeit ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme
Unbegrenzte Kilometer
Versicherungsschutz gegen Fahrzeugdiebstahl
Insassenunfallversicherung (PAI)
Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung
Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Fahrzeugkategorie. Falls der Kunde die Kollisionsschadenversicherung (CDW) zur Aufhebung der Selbstbeteiligung nicht abschließen möchte, muss er eine Kaution hinterlegen, um mögliche Schäden abzudecken, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Die Beträge variieren je nach Fahrzeugkategorie:
Gruppen A, B, C, C1, CC, J: €900
Gruppen C+, D, D1, D+, E, F, EE, EE1,: €1100
Gruppen D+,G, H, K, L, M: €1600
DIES GILT NICHT FÜR DEN VIP-TARIF (VIP CDW ist inbegriffen)
Diese Kaution wird bei der Fahrzeugübernahme von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Gibt der Kunde das Fahrzeug in demselben Zustand zurück, in dem es übernommen wurde, wird die Kaution zurückerstattet. Schäden am Fahrzeug, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, werden mit der Kaution verrechnet.
Arash Rent a car SL übernimmt keine Verantwortung für Gebühren, die Ihre Bank bei der Rückerstattung der Kaution auf Ihre Kreditkarte erhebt.
Die vereinbarte Haftpflichtversicherung deckt den Mieter und die autorisierten Fahrer hinsichtlich ihrer Haftpflicht bis zu einem Betrag von siebzig Millionen Euro (70.000.000.- €).
Nur die Person(en), die in der Versicherung eingeschlossen und im Vertrag aufgeführt sind, dürfen das Fahrzeug fahren.
Versicherung „Junge Fahrer“ für Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren: €12/Tag
In diesen Fällen besteht keine Möglichkeit, die Selbstbeteiligung aufzuheben (CDW) oder die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (SCDW) zu wählen
Mindestens ein Jahr Führerscheinbesitz
Die Anmietung ist nur für die Gruppen A, B, C, C1, CC gestattet
Diese Regelung gilt bis zum 25. Geburtstag
Versicherung „Seniorenfahrer“ für Fahrer über 75 Jahre: €12-16/Tag
In diesen Fällen besteht keine Möglichkeit, die Selbstbeteiligung aufzuheben (CDW) oder die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (SCDW) zu wählen
Diese Regelung gilt ab dem 76. Geburtstag
Das Höchstalter beträgt 88 Jahre
Nicht im Preis inbegriffen und als Extras betrachtet:
Die CDW-Versicherung zur Aufhebung der Selbstbeteiligung:
Gruppen A, B, C, C1, CC, J: €12/Tag oder maximal €240 pro Mietvertrag
Gruppen C+, D, D1, E, F: €14/Tag oder maximal €280 pro Mietvertrag
Gruppen D+, EE, EE1, G, H, K, L, M: €16/Tag oder maximal €320 pro Mietvertrag
Die maximale Mietdauer pro Vertrag beträgt 30 Tage.
Die CDW deckt keine Schäden an Reifen, Rädern, Scheiben und Spiegeln.
UNSER VIP-TARIF BEINHALTET DIE CDW-VERSICHERUNG
Für Ihre vollständige Sicherheit bieten wir die SCDW-Versicherung an, die alle Arten von Schäden abdeckt (mit Ausnahme der unten aufgeführten Schäden)
Gruppen A, B, C, C1, CC, J: €16/Tag oder maximal €320 pro Mietvertrag
Gruppen C+, D, D1, E, F: €20/Tag oder maximal €400 pro Mietvertrag
Gruppen D+, EE, EE1, G, H, K, L, M: €24/Tag oder maximal €480 pro Mietvertrag
Die maximale Mietdauer pro Vertrag beträgt 30 Tage.
Nicht durch die Versicherung abgedeckt:
Der Kunde ist für folgende Verlust- oder Schadensfälle verantwortlich:
Verlust oder Beschädigung der Schlüssel
Sämtliche Kosten, die durch das Betanken des Fahrzeugs mit dem falschen Kraftstoff entstehen
Schäden an der Fahrzeugunterseite
Verlust von Zubehör oder Teilen im Fahrzeuginnenraum oder Kofferraum
Abschleppdienst (nur wenn der Kunde fahrlässig handelt und dies nicht von der Versicherung gedeckt ist)
Schäden an der Kupplung
Beschädigung oder Verlust der Antenne
Schäden im Fahrzeuginnenraum
Schäden am Dach von Cabriolets
Pannen, Unfälle und Pannenhilfe
Im Falle einer Panne hat der Kunde Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, sofern eine Reparatur nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums und unter Aufsicht des technischen Personals von Arash Rent a car möglich ist. Falls kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Betrags für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung von Ausgaben oder Reparaturen am Fahrzeug, die ohne vorherige Genehmigung von Arash Rent a car durchgeführt wurden.
Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, den Unfall-/Schadensbericht auszufüllen und in unserem Büro einzureichen. Ebenso ist der Kunde im Falle eines Fahrzeugdiebstahls verpflichtet, diesen bei der Polizei anzuzeigen und uns die entsprechende Anzeige vorzulegen. Jeder Unfall oder Schaden am Fahrzeug, der nicht gemeldet wird, wird als Fahrlässigkeit des Kunden angesehen und kann zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen.
Im Falle eines Unfalls hat der Kunde nicht automatisch Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug; dies hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab. Ist der Kunde Verursacher des Unfalls, muss er für das Ersatzfahrzeug einen neuen Mietvertrag abschließen und bezahlen.
Der Kunde hat jedoch Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug, wenn er die Pannenhilfeversicherung abgeschlossen hat.
Der Kunde hat unter keinen Umständen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn der Grund hierfür auf unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist. Ebenso werden hierfür keinerlei Beträge erstattet.
Unsere Fahrzeuge sind mit einem Ersatzreifen oder einem Reifenpannenset ausgestattet. Hat der Kunde keine Pannenhilfe abgeschlossen, liegt es in seiner Verantwortung, im Falle einer Reifenpanne oder eines Reifenschadens den Reifen zu wechseln oder reparieren zu lassen.
Ohne Pannenhilfeversicherung wird jede Hilfeleistung oder Intervention durch das technische Personal von Arash Rent a car oder durch verbundene Unternehmen dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Kosten für Einsätze des technischen Personals von Arash Rent a car werden ab der Abfahrt von unserem Büro bis zum Ort der Hilfeleistung und zurück berechnet. Die Mindestkosten betragen €50 und nach der ersten Stunde €50/Stunde.
Die Abschleppkosten können je nach Entfernung, Uhrzeit und Ort des Einsatzes zwischen €150 und €500 variieren.
Extras
Zusätzliche Fahrer: € 4 / Tag. Maximal € 40 pro Fahrer und Mietzeitraum
Jegliches Zubehör wie GPS, Kindersitze usw. Die Preise werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung auf unserer Website angezeigt.
Kreditkarten
VISA, Mastercard und American Express werden akzeptiert. Sowohl die Belastung der Selbstbeteiligung/Kaution als auch deren Rückerstattung müssen immer über Kreditkarten erfolgen.
Autorisierung zur Belastung der Kreditkarte
Durch die Übermittlung der Kredit- oder Debitkartendaten zum Zeitpunkt der Reservierung oder des Vertragsabschlusses ermächtigt der Kunde Rent a car Arash SL, diese Karte mit dem Mietpreis, der Selbstbeteiligung sowie allen anderen Kosten und Verbindlichkeiten zu belasten, die gemäß diesen Bedingungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag entstehen.
Sobald der Kunde die Reservierung bestätigt hat, kann Arash Rent a car SL die Kredit- oder Debitkarte mit dem gesamten voraussichtlichen Mietpreis einschließlich der angeforderten Extras belasten.
Mit der Bestätigung der Reservierung akzeptiert der Kunde ausdrücklich die auf dieser Website verfügbaren Mietbedingungen, ohne dass der im Fahrzeug hinterlegte Mietvertrag bei Abholungen am Flughafen unterschrieben werden muss.
Die Fahrzeugreservierung bzw. der Mietvertrag wird unwirksam, falls die Karte nicht belastet werden kann.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen ohne Vertragsstrafe müssen mindestens 96 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, wobei als Mietbeginn 08.00 Uhr am ersten Miettag gilt.
Andernfalls gilt Folgendes:
– Zwischen 96 und 72 Stunden: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises sind zu zahlen.
– Zwischen 72 und 48 Stunden: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises sind zu zahlen.
– Zwischen 48 und 24 Stunden: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises sind zu zahlen.
– Weniger als 24 Stunden: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises sind zu zahlen.
Einschränkungen
Das Fahrzeug darf ausschließlich auf Mallorca gefahren werden und der Vertrag muss sich stets im Fahrzeug befinden
Kunden müssen uns eine lokale Adresse (Wohnung, Apartment, Villa, Hotel usw.) angeben
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre und der Führerschein muss seit mehr als 12 Monaten gültig sein
Das Höchstalter des Fahrers beträgt 80 Jahre und für Fahrer über 75 Jahre besteht keine Möglichkeit, die Selbstbeteiligung aufzuheben
Wenn der Mieter/Zahler nicht der Hauptfahrer ist, muss zwingend die SCDW-Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden
Es kann ausschließlich eine Fahrzeugkategorie und keine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Modell gebucht werden. Sollte die reservierte Fahrzeugkategorie zum Zeitpunkt der Abholung nicht verfügbar sein, stellen wir ohne zusätzliche Kosten ein Fahrzeug einer höheren Kategorie zur Verfügung
Die Versicherung deckt unter keinen Umständen Unfälle oder Schäden am Fahrzeug, die durch Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen verursacht werden, welche die Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinträchtigen, oder wenn der Fahrer nicht zu den im Vertrag autorisierten Fahrern gehört. Dies gilt ebenfalls, wenn Schäden durch einen Verstoß gegen die im Vertrag festgelegten Bedingungen oder gegen grundlegende Verkehrsvorschriften entstehen.
Der Transport von Waren oder Tieren ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Arash Rent a car SL gestattet. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann dem Kunden eine Sonderreinigung von bis zu €95 berechnet werden
Rauchen verboten!
Das Rauchen in unseren Fahrzeugen ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann dem Kunden eine Sonderreinigung von bis zu €95 sowie zusätzlich € 30 pro Tag berechnet werden, an dem das Fahrzeug aufgrund starken Tabakgeruchs für die vollständige Innenreinigung außer Betrieb war.
Kraftstoffregelung
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können wir das Fahrzeug mit vollem Tank bereitstellen. Hierfür berechnen wir im Voraus eine Kaution gemäß der unten aufgeführten Tabelle. Diese Kaution wird dem Kunden zurückerstattet, sobald das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben wurde.
Alternativ und standardmäßig können wir das Fahrzeug mit mindestens einem 1/4 Tank Kraftstoff übergeben. Der Kunde kann es mit demselben Tankstand zurückgeben, ohne eine Kaution hinterlegen zu müssen.
Gibt der Kunde das Fahrzeug in einem der beiden Fälle mit weniger Kraftstoff als vereinbart zurück, muss er den fehlenden Kraftstoff zuzüglich einer Servicegebühr von 20€ bezahlen.
GRUPPE: A = 80€
GRUPPE: C + CC + J = 85€
GRUPPE: D + E + F + K = 100€
GRUPPE: G + H + M = 120€
GRUPPE: L = 140€
Die Tarife können sich abhängig von Erhöhungen und/oder Senkungen der Kraftstoffpreise ändern.
Verkehrsbußgelder
Der Kunde trägt die vollständige und uneingeschränkte Verantwortung für sämtliche Bußgelder, Sanktionen oder sonstigen Maßnahmen, die aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung des Mietfahrzeugs verhängt werden, und unterliegt der Gerichtsbarkeit von Palma de Mallorca.
Rent a car Arash ist gesetzlich verpflichtet, im Falle eines Verkehrsverstoßes die Daten des Mieters an die Behörden weiterzugeben, und berechnet dem Kunden bei Erhalt eines Bußgeldbescheids eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro (inkl. MwSt.).
Diese Gebühr beinhaltet nicht die Zahlung des Bußgeldes. Der Kunde erhält den Bußgeldbescheid per Post und muss diesen direkt bei den zuständigen Behörden bezahlen.
Abholung am Flughafen
Der Kunde bezahlt bei der Abholung die Parkgebühr am Flughafen Palma. Der Betrag des Parktickets sollte 5€ nicht überschreiten. Sollte der Betrag höher sein, kann der Kunde den übersteigenden Betrag reklamieren, außer bei Fahrzeugübergaben zwischen 22:00 und 8:00 Uhr, bei denen die Parkgebühr bis zu 30€ betragen kann.
Fahrzeugrückgabe am Flughafen
Arash Rent a car S.L übernimmt die Parkgebühr, wenn der Kunde das Fahrzeug bei Beendigung seines Mietvertrags zurückgibt. Für Fahrzeugrückgaben zwischen 22:00 und 08:00 Uhr wird eine „Airport Late Night“-Gebühr von 30€ erhoben.
Zustellgebühren für Buchungen von weniger als 3 Tagen
Bei Buchungen von weniger als 3 Tagen mit Zustellung außerhalb unseres Büros in Portals Nous oder bei Zustellung an einem Ort und Rückgabe an einem anderen Ort wird dem Kunden eine „Zustellservice“-Gebühr von 30€ berechnet. Bei Mietzeiten von 3 Tagen oder mehr ist dieser Service kostenlos.
WICHTIG! Wir liefern oder holen keine Fahrzeuge innerhalb der ACIRE-Zonen in Palma ab!
Vorzeitige Fahrzeugrückgabe
Die vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs begründet keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung
Verspätete Fahrzeugrückgabe
Wird das Fahrzeug später als zu dem im Vertrag vereinbarten Datum zurückgegeben, verliert der Versicherungsschutz seine Gültigkeit und der Kunde ist für die Zahlung von € 30,25 pro Tag (inkl. MwSt.) verantwortlich. Zusätzlich zu diesem Betrag ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, den täglichen Mietpreis zu bezahlen.
Zurücklassen des Fahrzeugs
Kunden, die Fahrzeuge an einem anderen als dem im Mietvertrag vereinbarten Ort zurücklassen, haften für die aufgrund des Vertragsverstoßes entstehenden Kosten. Zusätzlich zum täglichen Mietpreis wird eine Vertragsstrafe von € 30,25 pro Tag (inkl. MwSt.) berechnet.
Standard- oder Extremreinigung
Der Mietpreis beinhaltet eine Standardreinigung des Fahrzeugs. Wird das Fahrzeug jedoch extrem verschmutzt oder mit starkem Tabakgeruch zurückgegeben, ist Arash Rent a car SL gezwungen, bis zu €95 für eine Sonderreinigung sowie zusätzlich € 30 pro Tag zu berechnen, an dem das Fahrzeug aufgrund des starken Tabakgeruchs außer Betrieb war.
Ausschluss von Gewährleistung und Haftung – Höhere Gewalt – Gerichtsstand
1. Unterbrechung des Portals und der Dienstleistungen
RENT A CAR ARASH SL behält sich das Recht vor, den Zugang zum Portal sowie die Bereitstellung einzelner oder sämtlicher darüber angebotener Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu unterbrechen, sofern dies aus technischen Gründen, aus Sicherheits-, Wartungs- oder Kontrollgründen, aufgrund von Stromausfällen oder aufgrund anderer Umstände erforderlich ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von RENT A CAR ARASH SL liegen.
RENT A CAR ARASH SL haftet nicht für Unterbrechungen, Verzögerungen, Fehler, Funktionsstörungen oder allgemein für sonstige Beeinträchtigungen der Dienstleistungen, sofern diese Umstände auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von RENT A CAR ARASH SL liegen, auf vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers oder auf ein Ereignis höherer Gewalt.
2. Höhere Gewalt
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unbeschadet von Artikel 1105 des spanischen Zivilgesetzbuches umfasst höhere Gewalt jedes Ereignis oder jeden Umstand außerhalb der angemessenen Kontrolle von RENT A CAR ARASH SL, das bzw. der vernünftigerweise nicht vorhersehbar war oder, falls vorhersehbar, vernünftigerweise nicht verhindert oder überwunden werden konnte.
Zu diesen Umständen können insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Krieg, Kriegsgefahr, terroristische Handlungen, zivile Unruhen, staatliche Maßnahmen oder Beschränkungen, Streiks, Kraftstoffmangel oder Unterbrechungen der Kraftstoffversorgung, Pandemien oder Epidemien, Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unterbrechungen des Verkehrs oder der Infrastruktur, Ausfälle von Drittanbietern oder Lieferanten, Handlungen oder Unterlassungen öffentlicher Behörden, Einschränkungen des Zugangs zu Straßen oder Reisezielen, Cyberangriffe oder sonstige Angriffe auf die Sicherheit oder Integrität von Computersystemen gehören, sofern RENT A CAR ARASH SL angemessene, den Umständen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat.
3. Vorausbezahlte Buchungen, die von höherer Gewalt betroffen sind
Ist RENT A CAR ARASH SL als unmittelbare Folge eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage, das vom Nutzer gebuchte Fahrzeug oder die gebuchten Dienstleistungen bereitzustellen, wird dieser Umstand weder als freiwillige Stornierung durch RENT A CAR ARASH SL noch als Stornierung durch den Nutzer behandelt.
Unter diesen Umständen ist RENT A CAR ARASH SL, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, nicht allein aufgrund des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt verpflichtet, eine sofortige Rückerstattung in Geld vorzunehmen.
Jeder vom Nutzer bereits für die betroffene Buchung gezahlte Betrag wird dem Nutzer vollständig gutgeschrieben und verfällt nicht. RENT A CAR ARASH SL kann dem Nutzer vorbehaltlich der Fahrzeugverfügbarkeit und der geltenden Buchungsbedingungen einen alternativen Miettermin anbieten oder den gezahlten Betrag andernfalls als Guthaben für eine zukünftige Buchung behalten.
Das Guthaben ist 12 Monate ab dem ursprünglich vorgesehenen Beginn der betroffenen Mietzeit gültig und kann vom Nutzer vorbehaltlich der Fahrzeugverfügbarkeit und der geltenden Buchungsbedingungen für eine zukünftige Mietwagenbuchung bei RENT A CAR ARASH SL verwendet werden.
Ist der Preis der neuen Buchung höher als das vorhandene Guthaben, muss der Nutzer die Differenz bezahlen. Ist der Preis der neuen Buchung niedriger als das Guthaben, bleibt der verbleibende Betrag dem Nutzer bis zum Ablauf des ursprünglichen 12-monatigen Gültigkeitszeitraums des Guthabens erhalten.
Das Guthaben ist nicht auf eine andere Person übertragbar, sofern RENT A CAR ARASH SL nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Keine Bestimmung dieser Klausel schließt zwingende Rechte des Nutzers auf Rückerstattung oder andere Rechtsbehelfe nach den geltenden Verbraucherschutzvorschriften aus oder beschränkt diese.
4. Haftungsbeschränkung
Bei Umständen, die unter höhere Gewalt fallen, haftet RENT A CAR ARASH SL nicht für Verluste, Kosten, Verzögerungen, Unannehmlichkeiten oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar aus der Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, außer soweit eine solche Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet RENT A CAR ARASH SL nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsausfälle, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige Folgeschäden, die aus Umständen entstehen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.
5. Dienstleistungen und Links Dritter
RENT A CAR ARASH SL übernimmt keine Garantie oder Haftung für Schäden oder Verluste, die durch den Zugriff auf Dienstleistungen Dritter über Verbindungen, Links oder verlinkte Websites entstehen.
Der Zweck der auf dem Portal erscheinenden Links besteht ausschließlich darin, den Nutzer über das Vorhandensein anderer im Internet verfügbarer Informationsquellen oder Dienstleistungen zu informieren. RENT A CAR ARASH SL kontrolliert die Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit, Richtigkeit, Qualität oder Inhalte von Websites oder Dienstleistungen Dritter nicht und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
Dementsprechend sollte der Nutzer beim Zugriff auf und bei der Nutzung von Informationen oder Dienstleistungen Dritter angemessene Vorsicht walten lassen.
6. Viren und schädliche Elemente
RENT A CAR ARASH SL schließt, soweit nach geltendem Recht zulässig, jede Haftung für Schäden jeglicher Art aus, die durch das Vorhandensein von Viren, Malware oder anderen schädlichen Elementen in Inhalten oder auf Websites entstehen können, die Veränderungen an Computersystemen, elektronischen Geräten, Dokumenten oder darauf gespeicherten Daten verursachen können, sofern RENT A CAR ARASH SL angemessene, den Umständen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat.
7. Ausübung der Datenschutzrechte
Nutzer können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie alle weiteren nach den geltenden Datenschutzvorschriften anerkannten Rechte ausüben, indem sie RENT A CAR ARASH SL über die in der Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem geltenden spanischen Recht.
Handelt der Nutzer als Verbraucher, bleiben sämtliche zwingenden Rechte und Schutzbestimmungen, die ihm nach den geltenden Verbraucherschutzvorschriften zustehen, einschließlich zwingender Vorschriften über den Gerichtsstand, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Für Nutzer, die nicht als Verbraucher handeln, unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit der nach geltendem spanischem Recht zuständigen Gerichte.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen hierin nicht ausdrücklich geregelten Angelegenheiten dem spanischen Recht und sind nach diesem auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte für sämtliche Fragen oder Klagen, die sich aus der Bereitstellung des Website-Dienstes und seiner Dienstleistungen und Inhalte sowie aus der Auslegung, Anwendung, Erfüllung oder Nichterfüllung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben können.
Wird der Nutzer als Verbraucher angesehen, sind die nach den geltenden Verbraucherschutzvorschriften vorgesehenen Gerichte zuständig. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass Sie über den folgenden Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union zugreifen können. (https://ec.europa.eu/con